ARGE-Gelsenkirchen

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Leistungsübersicht

Unsere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfassen:

  • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, Kaution), sofern diese angemessen sind
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt (auf Einzelnachweis)
  • Einmalige Leistungen für:

    • Erstausstattung für die Wohnung (incl. Haushaltsgeräte)
    • Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaft und Geburt)
    • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht von der Regelleistung erfasst.

Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Zum Einkommen gehören beispielsweise:

  • Einnahmen aus Erwerbstätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Renten
  • Einnahmen aus Aktienbesitz.
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen