Zuständigkeiten und Standorte - Gelsenkirchen
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen
Vattmannstraße 12
45879 Gelsenkirchen
Zuständig für alle Anliegen von AlgII Empfängern aus folgenden Postleitzahlenbereichen:
45879 (Altstadt)
45881 (Schalke)
45883 (Hessler / Feldmark)
45884 (Rotthausen)
45886 (Ückendorf)
45888 (Bulmke-Hüllen)
45889 (Bismarck)
45899 (nur Horst!)
Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen:
8:00 Uhr - 13:00 Uhr (Montag, Dienstag, Mittwoch)
8:00 Uhr - 18:00 Uhr (Donnerstag)
8:00 Uhr - 12:30 Uhr (Freitag)
Bitte beachten Sie:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist grundsätzlich keine Vorsprache ohne Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) möglich!
Ihre persönlichen Ansprechpartner sind zum Teil nicht im Hauptamt, sondern in zwei weiteren fußläufig schnell zu erreichenden Gebäuden untergebracht.
Die genauen Anschriften finden Sie hier:
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen
Ebertstraße 20
45879 Gelsenkirchen
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen
Ahstraße 22-24
45879 Gelsenkirchen
