Ausländische Bildungsabschlüsse
Sie haben einen ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss und möchten die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen?
Seit 01.04.2012 gilt das Anerkennungsgesetz. Es verbessert die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Das Gesetz regelt für bundesgesetzlich geregelte Berufe die Verfahren zur Festlegung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit inländischen Ausbildungsnachweisen.
Wer ist für Sie zuständig und wie läuft das Anerkennungsverfahren?
Hier geht´s zum Anerkennungsfinder.
Die wichtigsten Informationen zum Anerkennungsgesetz finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de und unter hier.
