Erstantrag
Maßgebend für Ihren eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Arbeitslosengeld II erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Was müssen Sie zur Antragsstellung beachten? - Alle Infos finden Sie hier.
Eine elektronische Ausfüllhilfe für Ihren Antrag finden Sie hier.
