Erstantrag

Für die Erstantragstellung muss ein volljähriger Vertreter der Bedarfsgemeinschaft persönlich vorsprechen. Soweit Eltern zusammen mit Ihren unter 25-jährigen Kindern im Haushalt leben, ist die persönliche Vorsprache der Eltern in der Regel erforderlich.

Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit, benötigen Sie  für Ihren Neuantrag zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung und einen gültigen Nachweis über den Aufenthaltsstatus (siehe Eintrag in Ihrem Pass).

Als Anlage zum Erstantrag zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die für die Prüfung Ihres Antrages relevant sind.

In der Regel ist vor der Antragsabgabe eine Vorsprache bei Ihrem Arbeitsvermittler erforderlich. Im Erstgespräch wird über Ihren bisherigen Lebenslauf, die beruflichen Ziele und über den Weg in Arbeit gesprochen. Im Rahmen dieses Gespräches wird Ihnen der Arbeitsvermittler unter Berücksichtigung der Lebenssituation ein Sofortangebot zur Eingliederung in Arbeit unterbreiten.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie den Termin zur Antragsabgabe im Leistungsbereich.


Weitere Infos zum Erstantrag sowie das Antragsformular finden Sie hier.