Fördermöglichkeiten

Als Arbeitgeber können Sie zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen individuellen Eingliederungserfordernissen.

Eingliederungszuschüsse sind vor Arbeitsaufnahme zu beantragen.

Sie können über Ihren persönlichen Ansprechpartner telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen oder Sie nutzen die Hotline des

IAG Arbeitgeber-Service: 0209- 164-123.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die das IAG sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung vom
IAG Arbeitgeberservice ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.