Höhe der Leistungen


Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2013

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner
minderjährig ist
382,00 Euro
Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft 345,00 Euro
(pro Person)
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen 306,00 Euro
Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 289,00 Euro
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 255,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
224,00 Euro


Angemessene Unterkunftskosten 

Grundsätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.  Weitere Infos finden Sie hier.

Hinweis:
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (zum Beispiel auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.

Weitere Infos finden Sie im Merkblatt SGB II Grundsicherung in unserem Downloadcenter.