Höhe der Leistungen
Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2013
| Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist |
382,00 Euro |
| Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft | 345,00 Euro (pro Person) |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen | 306,00 Euro |
| Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 289,00 Euro |
| Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 255,00 Euro |
| Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
224,00 Euro |
Angemessene Unterkunftskosten
Grundsätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Weitere Infos finden Sie hier.
Hinweis:
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (zum Beispiel auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt SGB II Grundsicherung in unserem Downloadcenter.
