Infos für Neukunden

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich dann gewährt, wenn der eigene Lebensunterhalt nicht eigenständig bestritten werden kann.
Sie sind Neukunde, wenn Sie sind zum Beispiel

  • bisher kein Arbeitslosengeld II vom IAG bezogen haben.
  • länger als 6 Monate keine Geldleistungen mehr vom IAG erhalten haben, etwa durch Unterbrechung Ihrer Hilfebedürftigkeit.

Ob Sie anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie im Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter (IAG).

Melden Sie sich einfach in dem für Sie zuständigen Empfangsbereich.