Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • und Bedürfnisse des täglichen Lebens.

 

Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2012

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist
 374,00 Euro
Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft  337,00 Euro
(pro Person)
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen  299,00 Euro
Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres  287,00 Euro
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
 251,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
 219,00 Euro