Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2012
| Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist |
374,00 Euro |
| Volljährige Partner in einer Ehe, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft | 337,00 Euro (pro Person) |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen | 299,00 Euro |
| Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 287,00 Euro |
| Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
251,00 Euro |
| Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
219,00 Euro |
