SozialTicket

Ab 01.11.2011 bis 31.12.2012 steht in Gelsenkirchen das SozialTicket zur Verfügung.
Zum Preis von monatlich 29,90 € kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden.
Sie ist im Stadtgebiet Gelsenkirchen (Preisstufe A) ganztägig gültig, ab 19.00 Uhr und an Wochenenden können bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.

Für den Erwerb des Sozialtickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Diese Berechtigungskarte erhalten Sie als Empfänger folgender Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG
  • Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
  • Wohngeld

Sie können ab 17.10.2011 die Berechtigungskarten anfordern. Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Hierzu stehen mehrere Wege bereit:

Sie beziehen Arbeitslosengeld II?
Dann erhalten Sie als Kunden des IAG die Berechtigungskarten durch Onlineantrag, Vorsprache oder Telefonanruf.

Und so geht´s:

Antrag über IAG Homepage
Einfach den Onlineantrag „SozialTicket" (siehe unten) ausfüllen und Button „versenden" drücken. Ihr Antrag kommt im IAG an und wird umgehend bearbeitet, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.

Antrag über Persönliche Vorsprache in der EZ des IAG
Nutzen Sie dazu eine unserer Eingangszonen, um Ihren Wunsch nach einer Berechtigungskarte für das Sozialticket mitzuteilen.
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.

Antrag über telefonische Anfrage im IAG
Sie rufen unter 0209 164-800 an und stellen telefonisch einen Antrag. Das Team Servicecenter nimmt Ihre Anfrage entgegen, bearbeitet Antrag, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.


Hier geht´s zum Onlineantrag


Mit Ihrer Berechtigungskarte können Sie dann Wertmarken in den Verkaufsstellen beim VRR erwerben, zum Beispiel im:

KundenCenter Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB)
45879 Gelsenkirchen
Mo-Fr: 07:00-18:30 Uhr
Sa:      07:00-15:00 Uhr

Achtung:
Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen. Sie können diese telefonisch bei Ihren Betreuungsstellen anfordern, sie persönlich abholen oder im Internet unter www.gelsenkirchen.de den elektronischen Antrag nutzen. Weiter bietet das Referat Soziales während der Startphase ab 17.10.2011 zwei zusätzliche Ausgabestellen an, in denen Berechtigtenkarten von 9:30 bis 15:30 Uhr (freitags bis 12:30 Uhr) ausgegeben werden

In Alt-Gelsenkirchen: Vattmannstr. 2 - 8 (ehemaliges Versorgungsamt), Raum 122
In Gelsenkirchen-Buer: Horster Str. 6 im Ladenlokal "GEfördert".