Trägerversammlung
Das IAG hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und die Stadt Gelsenkirchen. Sie bilden die Trägerversammlung.
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertreter/-innen der Träger der gemeinsamen Einrichtung. Die Hälfte der Vertreter/innen der Träger wird von der Agentur, die andere Hälfte von der Stadt Gelsenkirchen bestellt und abberufen.
Die Trägerversammlung entscheidet über die wichtigsten organisatorischen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf und stimmt das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger ab.
