Kosten der Unterkunft und Heizung

Kosten der Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Für den Bereich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnungsgrößen und Kosten der Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt:

 1-Personen-Haushalt         (bis 50 m²)  bis   295,50 €
 2-Personen-Haushalt         (bis 65 m²)  bis   382,85 €
 3-Personen-Haushalt         (bis 80 m²)  bis   471,20 €
 4-Personen-Haushalt         (bis 95 m²)  bis   540,55 €
 5-Personen-Haushalt       (bis 110 m²)  bis   625,90 €
 jede weitere Person zuzüglich   15 m²  bis     85,35 €

Weitere Betriebskosten können für den Betrieb eines Aufzuges, für einen Hauswart, für die Gebäudereinigung und/oder für die Gartenpflege zusätzlich zu dem o. g. Höchstbetrag als Bedarf anerkannt werden. Die og. Miethöchstgrenzen dürfen sich dann maximal um folgende Beträge erhöhen:

   Aufzug Gebäude
reinigung
 Gartenpflege  Hauswart
1-Personen-Haushalt   50 m²  bis   6,50 € bis   9,50 €  bis  5,00 € bis   9,00 €
2-Personen-Haushalt   65 m²  bis   8,45 €

bis  12,35 €

 bis  6,50 € bis 11,70 €
3-Personen-Haushalt   80 m²  bis   10,40 € bis  15,20 €  bis  8,00 € bis 14,40 €
4-Personen-Haushalt   95 m²  bis   12,35 € bis  18,05 €  bis  9,50 € bis 17,10 €
5-Personen-Haushalt 110 m²  bis   14,30 € bis  20,90 €  bis  11,00 € bis 19,80 €
jede weitere Person + 15 m²  bis    1,65 € bis   2,40 €  bis  1,20 € bis   3,30 €

Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.

Hinweis zum Umzug:
Wenn Sie umziehen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.