Kosten der Unterkunft und Heizung

Kosten der Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Für den Bereich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnungsgrößen und Kosten der Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt:

 1-Personen-Haushalt         (bis 45 m²)  bis   267,75 €
 2-Personen-Haushalt         (bis 60 m²)  bis   345,00 €
 3-Personen-Haushalt         (bis 75 m²)  bis   431,25 €
 4-Personen-Haushalt         (bis 90 m²)  bis   513,00 €
 5-Personen-Haushalt       (bis 105 m²)  bis   598,50 €
 jede weitere Person zuzüglich   15 m²  bis     85,50 €

Weitere Betriebskosten können für den Betrieb eines Aufzuges, für einen Hauswart, für die Gebäudereinigung und/oder für die Gartenpflege zusätzlich zu dem o. g. Höchstbetrag als Bedarf anerkannt werden. Die og. Miethöchstgrenzen dürfen sich dann maximal um folgende Beträge erhöhen:

   Aufzug Gebäude
reinigung
 Gartenpflege  Hauswart
1-Personen-Haushalt   45 m²  bis   4,95 € bis   7,20 €  bis  3,60 € bis   9,90 €
2-Personen-Haushalt   60 m²  bis   6,60 € bis   9,60 €
 bis  4,80 € bis 13,20 €
3-Personen-Haushalt   75 m²  bis   8,25 € bis 12,00 €  bis  6,00 € bis 16,50 €
4-Personen-Haushalt   90 m²  bis   9,90 € bis 14,40 €  bis  7,20 € bis 19,80 €
5-Personen-Haushalt 105 m²
 bis 11,55 € bis 16,80 €  bis  8,40 € bis 23,10 €
jede weitere Person + 15 m²  bis   1,65 € bis   2,40 €  bis  1,20 € bis   3,30 €


Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.

Hinweis zum Umzug:
Wenn Sie umziehen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.