Weitere Leistungen

Einmalige Leistungen
Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten

  • für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten

(bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)

  • für die Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Geburt
  • für Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
  • für Schulausflüge, Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (gilt auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen) und jährlich zum 01.02. sowie zum 01.08. ein Schulgeld in Höhe von 30,- € bzw. 70,- €. Voraussetzung ist der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule und ein Höchstalter von 24 Jahren

Mehrbedarfe

Folgende Mehrbedarfe können ggf. gewährt werden:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft

(für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)

  • Mehrbedarf Alleinerziehung

(für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)

  • Mehrbedarf Behinderung

(für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX oder Sozialgeld beziehen)

  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

(für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können)

  • Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht z. B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte.
  • Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird

 

Leistungen zu Bildung und Teilhabe
Welche Leistungen gibt es?

  • Ein- oder mehrtägige Ausflüge an Kindertageseinrichtung oder Schulen
  • Mehrtägigen Ausflüge und Klassenfahrten
  • Eintägige Schul- und KITA-Ausflüge
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben


Weitere Infos zum Bildungspaket finden Sie hier.